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Informationen

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Wir benötigen Ihre Unterstützung im Rahmen der Umsetzung der „Instant Payment Regulierung“.

Die EU hat die rechtlichen Grundlagen zur Echtzeitüberweisung neu gestaltet, weshalb es erforderlich war, unsere Überweisungsbedingungen zu überarbeiten und die Anpassung des Preis- und Leistungsverzeichnisses hinsichtlich der Verkürzung der Ausführungsfristen auf 10 Sekunden und Vereinheitlichung der Entgelte von SEPA- und Echtzeitüberweisungen auf das niedrigere Niveau von SEPA-Überweisungen vorzunehmen. Diese Änderungen betreffen auch unseren Zahlungsdienst Wero. Dabei bleiben die Entgelte der Girokontomodelle unverändert.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung.
Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks.  

Was Sie tun müssen

Was müssen Sie jetzt tun?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken sowie zu den begleitenden Änderungen der dazugehörigen Überweisungsbedingungen und der Inhalte im Preis- und Leistungsverzeichnis. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist. Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung bis zum 22.06.2025, damit wir die Geschäftsverbindung unverändert fortführen können.

Die konkreten Bedingungswerke haben wir Ihnen bereits zugestellt oder Sie erhalten diese im Rahmen des unten genannten Zustimmungsweges.

Sie möchten sich näher informieren? Weiter unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung.
Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks.  

Alternative Möglichkeiten zur Online-Zustimmung

Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:

Persönlich

in einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.

Telefonisch

über unser Kunden-Service-Center unter 08331 609-42913

(Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr).

Fragen und Antworten

FAQ: Ihre Fragen – unsere Antworten.

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen.

Bis wann sollte ich zugestimmt haben?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung bis zum 22.06.2025, damit wir die Geschäftsverbindung unverändert fortführen können.

Wieso muss ich aktiv zustimmen?

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27. April 2021 entschieden, dass wir eine aktive Zustimmung unserer Kunden benötigen, wenn Haupt­leistungen oder Preise verändert werden (z. B. Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kunden in Anspruch nehmen). Daher benötigen wir Ihre Zustimmung.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Falls Sie nicht zustimmen möchten, werden wir prüfen, ob wir die Geschäfts­beziehung mit Ihnen fortführen können oder beenden müssten.

Wie erfahre ich, ob ich eine Zustimmung erteilen muss?

Ihre Sparkasse kontaktiert alle von der Änderung betroffenen Kunden. Sie erhalten entweder eine Benach­richtigung im Online-Banking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief.

Wenn ich jetzt zustimme, gelten dann neue Preise und ich muss mehr bezahlen?

Um Ihnen auch in Zukunft ein umfassendes und hochwertiges Leistungsspektrum zur Verfügung stellen zu können, ist es notwendig regelmäßig Bedingungen oder Preise anzupassen. Details zu den Änderungen entnehmen Sie bitte den Ihnen übersandten Informationen. Dabei bleiben die Entgelte der Girokontomodelle unverändert.

Wieso wird die Zinsanpassungsklausel harmonisiert?

Aktuell sind fusionsbedingt in unserem Geschäftsgebiet noch unterschiedliche Verfahren der Zinsanpassung für geduldete sowie eingeräumte Kontoüberziehungen (Dispositions- bzw. Kontokorrentkredite) bei Girokonten und Sparkassen-Cards Plus (Debitkarten) mit Kundinnen und Kunden vereinbart. Diese sollen nun vereinheitlicht werden. Dadurch können wir Ihnen zukünftig weitere digitale Services rund um Ihr Konto im Online-Banking, wie z. B. eine Erhöhung des Dispositionskredites, anbieten. Die Details der neuen Zinsanpassungsklausel können Sie Ihren Unterlagen entnehmen.

Was ist Wero?

Wero ist eine revolutionäre Lösung für mobile Zahlungen über mehrere europäische Ländergrenzen hinweg. Wero ermöglicht es Ihnen, Geld in Echtzeit zu senden und zu empfangen. Mit Wero brauchen Sie keine IBAN – eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse reicht aus, um blitzschnell und sicher Geld zu transferieren. Sollten Sie den neuen Zahlungsdienst noch nicht nutzen, bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit die Nutzung von Wero mit uns zu vereinbaren. Diese Funktion ist für Sparkassen-Kundinnen und -Kunden in der App Sparkasse integriert und steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.  

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Kunden-Service-Center unter 08331 609-42913.

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