Sie kennen Ihre Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanzpartner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäftsbeziehungen auch die Preise bzw. Bedingungen manchmal ändern.
Die wirtschaftlichen und ökologischen Veränderungen stellen unsere Gesellschaft und die Unternehmen derzeit vor große Herausforderungen. Auch wir sind von den aktuellen Preissteigerungen betroffen. Wie bereits informiert haben wir unsere Preise angepasst. Gemäß Nr. 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bitten wir um Ihre Zustimmung zu den neuen Preisen.
Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken, sowie zu den aktuellen und neuen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.
Die konkreten Bedingungswerke haben wir Ihnen entweder bereits zugestellt oder Sie erhalten diese im Rahmen des unten genannten Zustimmungsweges.
Sie möchten sich näher informieren? Weiter unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:
in einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.
über unser Kunden-Service-Center unter 08331 - 609 0
(Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr).
Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BGH-Urteil.
Bitte stimmen Sie möglichst zeitnah zu, damit wir und Sie Rechtssicherheit erlangen können.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 gegen die Postbank entschieden: Die Klausel, wonach die Postbank von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kundinnen und Kunden einer Änderung nicht binnen 2 Monaten widersprechen, benachteilige die Kundinnen und Kunden unangemessen. Daher sind die Ihnen bisher mitgeteilten Änderungen – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.
Falls Sie nicht zustimmen möchten, werden wir prüfen, ob wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen fortführen können oder beenden müssten.
Bisher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kunden wie Kreditinstitute leicht handhabbares sowie rechtssicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich.
Sparkassen benötigen in Zukunft die aktive Zustimmung ihrer Kunden, wenn Hauptleistungen oder Entgelte verändert werden (z. B. Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kunden in Anspruch nehmen). Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung oder einer behördlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgabe notwendig werden.
Ihre Sparkasse bemüht sich, Ihnen die aktive Zustimmung zukünftig so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen.
Ihre Sparkasse kontaktiert alle betroffenen Privatkunden. Sie erhalten entweder eine Benachrichtigung im Online-Banking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief.
Um Ihnen auch in Zukunft ein umfassendes und hochwertiges Leistungsspektrum zur Verfügung stellen zu können, ist es notwendig die Entgelte für bestimmte Leistungen anzupassen. Falls Sie Fragen zu den neuen Preisen haben, wenden Sie sich gerne an Ihre persönliche Beraterin/Ihren persönlichen Berater. Details zu den neuen Preisen können Sie den Anlagen im Zustimmungsprozess entnehmen
Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Sparkasse kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Ihre Sparkasse wird Sie im Rahmen der AGB-Zustimmung per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzuklicken und Ihre Daten einzugeben.
Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, steht Ihnen Ihre Sparkasse telefonisch zur Verfügung und kann Ihnen mitteilen, ob sie Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet hat oder nicht. Zudem können Sie immer direkt die Internet-Filiale Ihrer Sparkasse aufrufen, sich in Ihrem sicheren Online-Banking einloggen und Ihr Elektronisches Postfach aufrufen und nachsehen, ob Ihre Zustimmung notwendig ist.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.
Melden Sie verdächtige E-Mails Ihrer Sparkasse. Leiten Sie sie an warnung@sparkasse.de weiter. Ihre Sparkasse prüft die Sache und verhindert die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.
Im persönlichen Telefonat mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater. Die direkte Durchwahl finden Sie auf unserem letzten Brief angedruckt.
Hinweis
Sie verlassen mit "Weiter zu YouTube" die Internet-Filiale
der Sparkasse Schwaben-Bodensee.
Dort gelten die jeweils geltenden Bedinungen des Anbieters.
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