Sie haben eine Frage oder wünschen eine Änderung?
Sie haben eine Frage zu Ihrem bestehenden S-VorsorgePlus-Vertrag oder wünschen eine Änderung? Auf viele Fragen finden Sie hier schnell und einfach eine Antwort - Änderungen können Sie uns gerne online mitteilen.
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
Ich möchte meine Rate anpassen
Über unser Berechnungsmodul (Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung) können Sie bequem und einfach Ihre individuelle Förderberechnung durchführen.
Nutzen Sie diese Möglichkeit bitte, um (z.B. bei Einkommensänderungen) Ihre künftigen Sparraten zu ermitteln. Bitte beachten Sie, dass das Berechnungsmodul bereits unterjährig geleistete Zahlungen nicht automatisch berücksichtigen kann.
Sollten sich auf Grund der im laufenden Jahr bereits gebuchten Raten Differenzen ergeben, werden diese nicht verrechnet. Daher bitten wir Sie - falls die Rate bisher geringer war - den Differenzbetrag nachträglich zu überweisen. Angaben für die Überweisung des Differenzbetrages:
IBAN: Bitte errechnen Sie diesen mit unserem IBAN-Rechner aus Ihrer Vertragsnummer
BIC: BYLADEM1MLM
VWZ (Verwendungszweck): Eigenleistung laufendes Jahr
Die Grundlage der Berechnung bildet das rentenversicherungspflichtige Vorjahreseinkommen.
Änderungsaufträge zu Ihrem bestehenden S-VorsorgePlus Vertrag können Sie uns über das Online-Formular Änderungsauftrag zukommen lassen.
Hinweis: Die Ratenänderung wird zur nächsten Fälligkeit vorgenommen.
Die Musterberechnung finden Sie hier.
Über den Zulagenantrag können Sie die Zulage für die jeweiligen Beitragsjahre beantragen. Zulagenanträge können jeweils nur für die beiden Vorjahre gestellt werden. Handelt es sich um weiter zurückliegende Beitragsjahre, ist eine sogenannte Festsetzung erforderlich.
Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens gibt es den sogenannten Dauerzulagenantrag. Dieser bevollmächtigt den Anbieter, Altersvorsorgezulage zu beantragen, ohne jährlich die Zustimmung des Vertragsinhabers einholen zu müssen.
Möchten Sie diesen Dauerzulagenantrag beantragen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.
Bitte stellen Sie einen Zulagenantrag immer komplett. Einzelne Seiten oder nur Kinderergänzungsbögen können nicht verarbeitet werden.
Die Zulagenanträge incl. Erläuterungen und Kinderzulage Ergänzungsbogen finden Sie in unserer Downloadbox.
Den Festsetzungsantrag können Sie hier direkt bei der Zulagenstelle einreichen.
Wichtiger Hinweis zum Kinderzulage Ergänzungsbogen:
Bitte reichen Sie den Kinderzulage Ergänzungsbogen ausschließlich gemeinsam mit oben stehendem Antrag auf Altersvorsorgezulage ein. Das Einreichen von Änderungsdatenblättern zum Dauerzulagenantrag zusammen mit dem Kinderzulage Ergänzungsbogen ist nicht zulässig.
Die häufigsten Gründe für eine Rückforderung können sein:
Sollte keiner der oben genannten Punkte zutreffen, können Sie sich bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen über die Ursache erkundigen. Bitte nutzen Sie dazu die folgenden Kontaktdaten:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
10868 Berlin
Servicehotline: 03381 2162324
E-Mail: Zulagenstelle@DRV-Bund.de
Fax: 03381 2163300
Bitte halten Sie für die Kontaktaufnahme Ihre Sozialversicherungsnummer bereit.
Die Zulagenanträge und die Einverständniserklärung Beamte finden Sie in unserer Downloadbox. Den Festsetzungsantrag können Sie hier direkt bei der Zulagenstelle einreichen.
Mittelbar zulagenberechtigt sind:
Grundvoraussetzung: Ihr Ehepartner muss unmittelbar zulagenberechtigt sein und einen eigenen geförderten Riestervertrag besitzen.
Unmittelbar zulagenberechtigt sind:
Bei diesen Informationen stützen wir uns auf die Aussagen der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Quelle: Broschüre Private Altersvorsorge von A bis Z
Wir haben unser Verfahren bezüglich Ratenzahlungen geändert und bitten Sie, einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einzurichten. Bitte nehmen Sie Kontakt über das Kontaktformular auf, um Ihren Rateneinzug in diesem Zuge zu widerrufen. Über den IBAN-Rechner erfahren Sie die IBAN Ihres S-VorsorgePlus-Vertrages sowie die zugehörige BIC.
Relevante Angaben zur Erstellung des Dauerauftrages bei Ihrer Bank:
IBAN: Bitte errechnen Sie diesen mit oben genanntem IBAN-Rechner aus Ihrer VertragsnummerBIC: BYLADEM1MLM
VWZ (Verwendungszweck): Eigenleistung laufendes Jahr
Rhythmus und Betrag: Analog Ihrer bisher bestehenden Abbuchung
Guthaben für Eigenheim entnehmen – bei Vertragsabschluss bis 31. Dezember 2008
Guthaben für Eigenheim entnehmen – bei Vertragsabschluss ab 1. Januar 2009
Unten stehende Informationen gelten für die Kunden der ehemaligen Sparkasse Günzburg-Krumbach.
Verzinsung
Der Grundzins kann nicht negativ werden und beträgt mindestens 0,001 %. Dieser Mindestzins kommt als Grundzins zur Anwendung, wenn der ermittelte Sparzins niedriger ist als der Mindestzins. Aufgrund der Niedrigzinsphase werden S-VorsorgePlus Ansparphase und S-VorsorgePlus Bankauszahlplan weiterhin mit einer Grundverzinsung von 0,001% p.a. abgerechnet.
Die Zinsanpassungen der vergangenen Monate können Sie dem Auszug aus unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen: Referenzzins bei langfristigen Ratensparverträgen
Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes.
Der Referenzzinssatz ist der am Monatsende ermittelte und gewichtete und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundete Wert aus den gleitenden Durchschnittssätzen der Rendite börsennotierter Bundeswertpapiere mit einer Restlaufzeit von 5 Jahren. Der gleitende Durchschnitt wird als arithmetisches Mittel aus den Zinssätzen der letzten 60 Monate berechnet. Dabei werden, entsprechend den Bestimmungen des Zinssatzes, die in der Vergangenheit liegenden Zinssätze jeden Tag addiert und durch die Anzahl der Tage geteilt. Der Referenzzinssatz wird von der Deutschen Bundesbank als Zeitreihe mit der Kennung BBSIS.M.I.ZAR.GD.EUR.S1311.B.A604.R05XX.R.A.A._Z._Z.A ausgewiesen.
Sie finden ihn außerdem über folgenden Link:
Weitere Informationen auf den Seiten der Deutschen Bundesbank
Die Kinderzulage beträgt 185 Euro für alle vor 2008 geborenen Kinder und 300 Euro für alle ab 2008 geborenen Kinder und kann immer nur einem Elternteil zugeordnet werden. Sie darf also auch nur auf einem Zulagenantrag ergänzt werden.
Bei verheirateten, nicht getrennt lebenden Eltern
Grundsätzlich erhält die Mutter die Kinderzulage. Sind die Eltern verheiratet, können Sie veranlassen, dass die Kinderzulage an den Vater übergeht. Hierfür ist es nötig, dass die Mutter des Kindes auf dem Antrag des Vaters der Beantragung zustimmt.
Bei unverheirateten oder getrennt lebenden Eltern
Sind die Eltern nicht verheiratet, kann nur derjenige Kinderzulage beantragen, der auch das Kindergeld erhält. Tipp: Ist der unverheiratete Vater Kindergeldberechtigter, hat es sich als nützlich erwiesen, dem Zulagenantrag einen Beleg über die Kindergeldberechtigung beizulegen.
Ab wann erhalten Sie Kinderzulagen
Kinderzulage wird ab dem Jahr der Geburt bezahlt. Fallbeispiel Familie Mustermann:
Max Mustermann (Ehemann), Maxime Mustermann (Ehefrau), Moritz Mustermann (Kind) geboren 01.01.2024. Maxime Mustermann stimmt zu, dass ihr Ehemann die Zulage für Sohn Moritz erhalten soll. Max Mustermann hat ein rentenversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen (2023) von 46.000 Euro und möchte den Beitrag zur vollen Zulage leisten. 46.000 Euro x 4 % = 1.840 Euro - 175 Euro Grundzulage - 300 Euro Kinderzulage = 1.365 Euro Jahresbeitrag 2024
Achtung: Der Zulagenantrag für das Jahr 2024 kann erst im Jahr 2025 gestellt werden. Daher darf nicht vergessen werden, auf dem entsprechenden Antrag die Daten von Kind Moritz zu ergänzen.
Hinweis: Wenn Sie bisher einen Dauerzulagenantrag hatten, erhalten Sie jährlich nur ein Änderungsdatenblatt. Dieser kann nicht mit einem Kinderergänzungsbogen kombiniert werden. In diesem Fall benötigen Sie einen komplett neuen Zulagenantrag.
Die Kindergeldberechtigung hat sich während des Jahres verändert
Wechselt die Kindergeldberechtigung unterjährig ist es für die Zulagenbeantragung immer maßgeblich, wer zu Beginn des Kalenderjahres Kindergeldberechtigter war.
Wir möchten die Kinderzulage neu zuordnen
Soll die Kinderzulage von einem Ehepartner auf den anderen Ehepartner übertragen werden, ist etwas Vorsicht geboten. Die meisten Kunden haben einen sogenannten Dauerzulagenantrag, der jährlich wiederkehrend von der Sparkasse automatisch gestellt wird. Dies erfolgt immer zu Beginn des Jahres. Kinderzulagen können – sind Sie einmal für das betreffende Jahr so beantragt worden – nicht mehr umverteilt werden.
Beispiel Familie Mustermann:
Max Mustermann (Ehemann), Maxime Mustermann (Ehefrau), Moritz Mustermann (Kind) geboren 01.03.2008Bisher hat Maxime Mustermann die Zulage für Sohn Moritz per Dauerzulagenantrag erhalten. Nun soll ab dem Jahr 2024 die Zulage des Sohnes auf Vater Max übertragen werden. Beide Eltern müssen nun Ihren Dauerzulagenantrag noch im laufenden Kalenderjahr stoppen, damit der Dauerzulagenantrag für 2024 nicht automatisch Anfang 2025 von der Sparkasse wie bisher gestellt wird. Wurde der Dauerzulagenantrag gestoppt, erhalten die Eltern mit den Kontoauszügen das Jahres 2024 - Anfang 2025 - neue Zulagenanträge, auf denen sie die Möglichkeit haben, ein Kind zu streichen oder zu ergänzen. Wurde der Dauerzulagenantrag nicht gestoppt, wird seitens der Sparkasse zu Beginn des Kalenderjahres 2025 die Zulage wie bisher beantragt. Die Eltern können diese für das Beitragsjahr 2024 nicht mehr neu verteilen.
Ihr Kind war nicht das komplette Beitragsjahr kindergeldberechtigt
Auf Ihrem Zulagenantrag sind die Daten Ihres Kindes ergänzt. Hier gibt es ein Feld „Anspruchszeitraum“, das mit folgenden Angaben vorbefüllt ist: „01.2023 -12.2023“. Bitte passen Sie den Anspruchszeitraum entsprechend den tatsächlichen Monaten an. Die Kinderzulage wird für das betreffende Jahr komplett bezahlt, wenn für mindestens einen Monat Kindergeldberechtigung bestanden hat.
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