Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) unterstützt Sie finanziell, wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Zum Beispiel aufgrund gesundheitlicher Probleme oder eines Unfalls. In diesen Fällen bekommen Sie jeden Monat eine Rente, die dazu beiträgt, Ihren Lebensstandard weitgehend aufrechtzuerhalten.
Diese Leistung bekommen Sie zusätzlich zur gesetzlich garantierten Erwerbsminderungsrente.
Miriam ist sportlich sehr aktiv und geht gerne joggen. Bei einem Marathon stürzt sie und zieht sich eine komplizierte Knieverletzung zu. Die Verletzung ist schwerwiegend, sodass Sie Ihre Zeit größtenteils im Bett verbringen muss. Sie wird mehrfach operiert und kann aufgrund von Reha-Maßnahmen insgesamt fast ein Jahr nicht arbeiten. Dank Ihrer BU erhält Sie eine monatliche Rente, die Ihre finanziellen Einbußen abfängt.
Frau Schmitz arbeitet seit Ihrem 18. Geburtstag als Schreinerin. Sie liebt Ihren Beruf, da er handwerkliches Geschick und Kreativität vereint. Er erfordert jedoch auch schweres Heben und langes Stehen. Sie entwickelt dadurch schmerzhafte Gelenkprobleme in Händen und Schultern. Die Folge: Sie benötigt eine sechsmonatige Pause, um sich auszukurieren. In der Zeit erhält sie eine BU-Rente. Bei der Rückkehr in die Werkstatt bekommt sie eine einmalige Hilfe zur Wiedereingliederung in Höhe von sechs Monatsrenten. Da Frau Schmitz den Kapitalbaustein abgeschlossen hat, gibt es eine Anfangshilfe in Höhe von drei Monatsrenten zusätzlich dazu.
Herr Kramer ist sehr gerne Lehrer. Doch zunehmender Druck und Stress an der Schule erschweren seine Arbeit. Die hohen Anforderungen und die emotionalen Belastungen führen zu einem Burnout. Nach ersten Gesprächen in einer Therapie wird klar: Aufgrund der hohen psychischen Belastung kann er nicht weiter als Lehrer arbeiten. Ein Amtsarzt bescheinigt dem Beamten auf Lebenszeit Dienstunfähigkeit (DU). Durch die Berufsunfähigkeitsversicherung mit integriertem Dienstunfähigkeits-Schutz für Beamte bekommt er für die gesamte Dauer seiner Dienstunfähigkeit eine monatliche Rente.
*hierbei handelt es sich um beispielhafte Leistungsfälle
Mit dem Tarif EinkommensSicherung Beruf sichern Sie sich ein Einkommen für den Fall der Berufsunfähigkeit. Das bedeutet für Sie: Bei einer Berufsunfähigkeit werden Sie finanziell unterstützt und können Ihre Ziele weiterverfolgen. Sobald Sie berufsunfähig sind, bekommen Sie die vorab vereinbarte BU-Rente monatlich ausgezahlt. Gleichzeitig entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung. Ändert sich Ihre Lebenssituation, können Sie Ihre Rente ohne weitere Gesundheitsprüfung um bis zu 100 Prozent erhöhen. Möglich ist das zum Beispiel bei Heirat oder der Geburt eines Kindes. So bleiben Sie in jeder Lebensphase flexibel. Wer früh abschließt, spart Beiträge: Der Tarif EinkommensSicherung StartSchutz bietet die passgenaue Lösung für junge Leute zwischen 15 und 30 Jahren. Der Tarif ist zu Beginn rund ein Drittel günstiger als eine normale BU – und das bei vollem Versicherungsschutz. Erst ab dem fünften Versicherungsjahr und nochmals ab dem elften Versicherungsjahr steigt der Beitrag.
Mit dem Grundbaustein sind Sie und Ihre Familie in jeder Lebensphase vollwertig geschützt. Sobald bei Ihnen eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird, bekommen Sie Ihre BU-Rente. Bonus für junge Leute: Sind Sie bei Abschluss der Versicherung zwischen 15 und 30 Jahre alt, zahlen Sie 10 Jahre lang einen reduzierten Beitrag.
Gut zu wissen: Sie können Ihre Berufsgruppe in den ersten fünf Jahren umgruppieren und Beiträge sparen. Beispiel: Sie beenden Ihr Studium der Architektur und arbeiten nun als Architektin oder Architekt. Diese Möglichkeit besteht bis zu einem Alter von 35 Jahren. Noch flexibler sind Sie dank zusätzlicher Ausbauoptionen. Damit erhöhen Sie Ihren Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung:
Dieser Baustein greift, wenn Ihr Kind schwer erkrankt ist oder Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner Pflege braucht. Sie können sich dann hundertprozentig auf die Genesung Ihrer Mitmenschen konzentrieren. Ihre BU unterstützt Sie mit einer einmaligen Zahlung von zwölf Monatsrenten.
Folgende Krankheiten deckt dieser Baustein bei Krankheit Ihres Kindes ab: Krebs, Gehörlosigkeit, bakterielle Meningitis, Enzephalitis, Lähmung, Kinderlähmung, gutartiger Gehirntumor.
Viele berufsunfähige Menschen möchten schnell wieder arbeiten. Der Baustein Kapitalleistung unterstützt Sie dabei. Mit der Anfangshilfe erhalten Sie zu Beginn Ihrer BU einmalig drei Monatsrenten. Für die Wiedereingliederung bekommen Sie einmalig sechs Monatsrenten – zum Beispiel für Weiterbildungen oder eine Haushaltshilfe. Wer selbstständig ist, erhält für den Wiedereinstieg weitere sechs Monatsrenten.
Wer länger krank ist, ist nicht sofort berufsunfähig. Es kann sich auch um eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit handeln. Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie dauerhaft nicht arbeiten können. Sie müssen dafür mindestens sechs Monate ununterbrochen ausfallen und in dieser Zeit weniger als 50 Prozent der Arbeit erledigen. Erst dann greift Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung.
Mit der Option Arbeitsunfähigkeit bekommen Sie Ihre BU-Rente schon früher: Wenn Sie mindestens drei Monate ununterbrochen arbeitsunfähig sind und Ihnen eine Krankschreibung von insgesamt sechs Monaten vorliegt. Die Leistung bekommen Sie rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung (Meldefrist zwölf Monate).
Polizisten, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamte (abhängig vom Bundesland) sind einem erhöhten Berufsrisiko ausgesetzt. Sie können ihre Vollzugsdienstunfähigkeit mit diesem Baustein absichern.
Sie können die Vollzugsdienstunfähigkeits-Klausel nachträglich aktivieren, wenn Sie erst nach Abschluss der BU verbeamtet werden. Dies geht auch ohne erneute Prüfung der Gesundheit. Bedingungen: Sie aktivieren die Klausel innerhalb von zwölf Monaten nach Dienstbeginn und Ihr Dienst zielt auf eine Verbeamtung auf Lebenszeit ab.
Wenn Sie schwer erkranken, benötigen Sie besondere Hilfe. In vielen Fällen müssen Sie beruflich kürzertreten oder zu Hause vorübergehend unterstützt werden. Die Dread-Disease-Leistung schafft dabei eine finanzielle Entlastung von zwölf Monatsrenten.
Folgende Krankheiten deckt die Dread-Disease-Leistung ab: Krebs, Leukämie, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Nierenversagen, Blindheit, Gehörverlust, Querschnittslähmung.
Verlieren Sie eine Grundfähigkeit, wie das Sehen oder Sprechen, hat dies Einfluss auf Ihr Leben. Sowohl beruflich als auch privat. Wenn dadurch Ihre Arbeitskraft beeinträchtigt wird, ergibt eine finanzielle Absicherung für diesen Fall Sinn. Vor allem, wenn Sie nicht nur für sich, sondern auch Ihre Liebsten den Lebensunterhalt verdienen.
Die Grundfähigkeitsversicherung EinkommensSicherung Aktiv schützt Sie vor den finanziellen Folgen beim Verlust einer Grundfähigkeit.
Die vom Versorgungswerk entwickelte MetallRente hilft Arbeitskräften der Metall-, Elektro-, Stahl-, Holz-, Kunststoff-, Textil- und IT-Industrie. Sie fängt finanzielle Folgen bei einer Berufsunfähigkeit auf. Dazu zählen 100 Prozent Leistung und attraktive Konditionen für Großunternehmen. Auch ein Familienschutz zu günstigen Beiträgen ist möglich.
Jeder vierte Mensch in Deutschland wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Das kann jeder Person passieren, unabhängig davon, ob der Job gefährlich ist oder nicht. Nur sehr wenige Menschen werden aufgrund eines (Arbeits-)Unfalls berufsunfähig. Viele Menschen können ihren Job aufgrund einer psychischen Erkrankung wie Depression, Burnout oder einer Erkrankung des Skelett- und Bewegungsapparats nicht mehr ausüben.
Sie bekommen die gesetzliche Erwerbsminderungsrente-Rente (EM-Rente) nur, wenn Sie wegen körperlichen oder geistigen Krankheiten gar nicht oder nur stark eingeschränkt arbeiten können. Es gilt: Wer mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, gilt als erwerbsfähig und erhält keine EM-Rente. Bei drei bis sechs Stunden Arbeitszeit bekommen Sie die halbe EM-Rente. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, bekommen Sie den vollen Rentenbetrag ausgezahlt.
Der Gesetzgeber hat das Recht, Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen. Auch wenn Sie diesen nicht gelernt oder ausgeübt haben. So kann ein Handwerker zum Beispiel zeitweise als Bürokraft eingesetzt werden. Eine BU springt ein und hilft den Lebensstandard zu halten, wenn eine versicherte Person den gelernten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt von vielen Faktoren ab. Zum Beispiel von Ihrem Tarif-Wunsch, Ihrem Eintrittsalter, dem ausgeübten Beruf und der vereinbarten Auszahlungssumme. Ihre Sparkasse berät Sie gerne, um die beste und günstigste Lösung für Sie zu finden. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin.
Es ist eine gute Idee, sich früh um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern. Besonders zu Beginn der beruflichen Karriere, wenn Sie ein geringes Einstiegsgehalt haben. Der Tarif EinkommensSicherung StartSchutz ist darauf zugeschnitten. Dieser bietet sofortigen Schutz, sehr gute Leistungen und einen reduzierten Beitrag in den ersten zehn Berufsjahren.
Für die Berechnung Ihrer Beiträge sind mehrere Faktoren wichtig. Bestimmte Vorerkrankungen bringen ein höheres Risiko mit sich, dass Sie berufsunfähig werden. Gesunde Menschen profitieren von einem günstigeren Beitrag. Je früher Sie mit Ihrer Vorsorge beginnen, desto mehr profitieren Sie von Ihrer guten Gesundheit.
Sie können Ihren Schutz über die Jahre ausbauen, zum Beispiel, wenn Ihr Einkommen steigt. Eine erneute Prüfung Ihrer Gesundheit muss dann nicht mehr stattfinden.
Bevor Sie eine BU-Rente bekommen, erfolgt eine ärztliche Untersuchung. Wenn die Untersuchung ergibt, dass sie für mindestens sechs Monate aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind, tritt die BU in Kraft. Sie bekommen dann den vereinbarten Betrag in Form der BU-Rente monatlich ausgezahlt. Von der monatlichen Rente können Sie laufende Lebenshaltungskosten wie Miete, Strom oder die Kosten für Ihr Auto bezahlen. In dieser Zeit müssen Sie keine Beiträge für Ihre BU zahlen.
Sollten Sie vorübergehend weniger Geld zur Verfügung haben, ist eine Stundung der Beiträge möglich. Bedingung: Ihr BU-Vertrag besteht länger als drei Jahre.
Ob Sie in Ihrem Arbeitsleben berufsunfähig werden oder nicht – Ihre BU ist immer eine gute Investition. Eingezahlte Überschüsse werden am Kapitalmarkt angelegt. Läuft Ihre Versicherung aus, erhalten Sie das Fondsvermögen einkommensteuerfrei. Trotzdem bleiben Sie flexibel, denn Auszahlungen sind schon während der Laufzeit möglich.
Eine verantwortungsvolle Betreuung in Versicherungsfragen gehört zum Selbstverständnis Ihrer Sparkasse. Vor allem als regional verwurzeltes Kreditinstitut mit öffentlichem Auftrag. Daher wird auch der Faktor Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung berücksichtigt. Wie genau dies erfolgt, erfahren Sie im Rahmen der Informationen gemäß der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten.
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