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Thema Online-Banking allgemein

Ich weiß nicht, wie ich mich im Online-Banking anmelden kann
Screenshot Onlinebanking Anmeldebereich

Zur Anmeldung benötigen Sie Ihren Anmeldenamen und Ihre PIN (ggf. die anschließende Freigabe im pushTAN- bzw. eine TAN im chipTAN-Verfahren für die Geräteerkennung).

Auf den meisten Seiten dieser Internet-Filiale finden Sie den Anmelde­bereich zum Online-Banking ganz oben rechts in der roten Leiste (siehe Abbildung).

Falls Sie sich auf einer Seite befinden, die keinen Anmelde­bereich enthält, klicken Sie bitte einfach auf das Logo der Sparkasse Schwaben-Bodnesee links oben. Sie gelangen dann zur Startseite mit Anmelde­bereich.

Nicht Ihre Sparkasse? Unter https://www.sparkasse.de/filialen finden Sie alle Sparkassen von A bis Z.

Was ist die Geräteerkennung?

Sie benötigen bei der Anmeldung am Online-Banking in der Internet-Filiale eine TAN (chipTAN) oder die Freigabe in der S-pushTAN-App.

Die von Ihnen häufig genutzten Geräte können Sie mit Bestätigung durch eine Freigabe als bekannt speichern und diese dann auch ohne TAN bzw. Freigabe bei künftigen Anmeldungen nutzen.

Wann ist bei der Anmeldung eine TAN-Eingabe beziehungsweise Freigabe erforderlich?

In folgenden Fällen kann es passieren, dass bei der Anmeldung in Ihr Online-Banking zusätzlich eine TAN (chipTAN) beziehungs­weise eine Freigabe über die S-pushTAN-App benötigt wird:

  • Die gesetzlich verpflichtende "regelmäßige Bestätigung des Online-Zugangs" im Rahmen der EU-Zahlungsdienste­richtlinie (PSD2) bleibt hiervon unberührt. In diesem Fall wird auch zukünftig nach Ablauf von 180 Tagen die erneute Eingabe einer TAN bzw. eine Freigabe über die S-pushTAN-App erforderlich.
  • Sie verwenden ein neues, bisher unbekanntes Gerät (z.B. neues Notebook, Tablet oder Smartphone) oder einen neuen Browser.
  • Sie haben in Ihrem Browser eingestellt, dass nach jedem Schließen alle Cookies gelöscht werden.
  • Sie nutzen einen privaten Surfmodus in Ihrem Browser.
  • Sie nutzen weitere Software, Firewalls oder Browser-Plug-Ins, welche bestimmte Funktionen im Browser blockieren.
  • Bei manchen Viren­scannern (z.B. Kaspersky) müssen ggf. entsprechende Ausnahmen angelegt werden.
  • Sofern die Geräte­erkennung nicht genutzt wird, ist zusätzlich zu Anmelde­namen und PIN immer eine TAN (chipTAN) bzw. eine Freigabe in der S-pushTAN-App erforderlich.
Kann ich zum Internet-Banking parallel auch eine Banking-Software oder die Sparkassen-App nutzen?

Ja - mit Ihren Zugangsdaten (Anmeldename und PIN) haben Sie die Wahl entweder das Internet-Banking über unsere Homepage zu nutzen oder eine Banking-Software bzw. die Sparkassen-App.

Unser Tipp: Nutzen Sie primär das Internet-Banking über unsere Homepage. Somit ersparen Sie sich manuelle Updates und Datensicherungen. Zudem haben Sie alle Informationen und Anwendungen rund um Ihre Konten zentral an einer Stelle und brauchen sich um nichts zu kümmern.

Was ist der Unterschied zwischen der Sparkassen-App und der S-pushTAN-App?

Sparkassen-App

Die App für Ihr Banking

  • Kontenübersicht
  • Kontostände und -umsätze kontrollieren
  • Überweisen, Daueraufträge einrichten und verwalten
  • Mit „giropay | Kwitt” einfach Geld an Freunde überweisen oder offene Beträge anfordern
  • Dokumente im Elektronischen Postfach abrufen


Die Nutzung der Sparkassen-App ist optional – egal ob für das pushTAN- oder chipTAN-Verfahren. Sie können das Internet-Banking und die Sparkassen-App ohne Probleme parallel nutzen.

S-pushTAN-App

Die App für die Freigabe von Aufträgen

  • In dieser App sind keine Konten eingerichtet
  • Die App dient nur zur Freigabe von Aufträgen
    (Empfang von TANs)
  • Beispiel: Sie erfassen einen Über­weisungs­auftrag im Online-Banking, in der Sparkassen-App oder in einer anderen Anwendung. Mit der  S-pushTAN-App geben Sie die Überweisung frei.


Die Installation der S-pushTAN-App ist nur dann erforderlich, wenn Sie das pushTAN-Verfahren nutzen. Für das chipTAN-Verfahren wird die S-pushTAN-App nicht benötigt.

In der Finanzübersicht werden nicht alle Konten angezeigt

Finanzübersicht im Online-Banking der Internet-Filiale

Wenn Sie Konten in der Finanzübersicht vermissen, können Sie die Freischaltung bequem online beauftragen.  

Übrigens: Dank Multibanking können Sie auch Ihre Konten bei anderen Sparkassen, Banken und Diensten bequem in Ihr Online-Banking einbinden (Voraussetzung: Online-Banking Zugangsdaten anderer Sparkassen, Banken und Dienste).

Finanzübersicht in der Sparkassen-App

Während in der Finanzübersicht im Online-Banking der Internet-Filiale immer alle freigeschalteten Konten angezeigt werden, können Sie in der Sparkassen-App einzelne Konten abwählen. Unter Umständen fehlen auch Konten, die Sie erst nach der Einrichtung der App eröffnet haben.

Wie Sie Konten in der Finanzübersicht bearbeiten, finden Sie in den Fragen und Antworten zur Sparkassen-App.

Ich möchte Kontoauszüge online abrufen

Nach einer einmaligen Registrierung finden Sie zukünftig alle Konto­auszüge in Ihrem elektronischen Postfach.

  1. Klicken Sie im Postfach auf "Einstellungen".
  2. Wählen Sie nun "Empfangs- & Versandregeln" aus.
  3. Schalten Sie mit Klick auf  "Bearbeiten" einzelne Konten für den elektronischen Kontoauszug frei.
  4. Sie erhalten die Konto­auszüge für die gewählten Konten zukünftig als PDF im DIN-A4-Format ins Postfach.
    Übrigens: Die Auszüge werden hier dauer­haft und sicher für Sie aufbewahrt. So geht nichts mehr verloren.

Tipp: Aktivieren Sie in den Einstellungen auch die "Benachrichtigungen". Dann informieren wir Sie kostenfrei per E-Mail über den Erhalt neuer Dokumente in Ihrem Postfach.

Meine Überweisung wurde mit dem Vermerk "Auftrag führt zu Überschreitung des vereinbarten ZV-Tageslimits" abgelehnt

In diesem Fall übersteigt die Überweisung Ihr persönliches Zahlungsverkehrs-Tageslimit.

Sie können Ihr Tageslimit für einen begrenzten Zeitraum selbst auf maximal 75.000 Euro erhöhen.

Unter folgenden Bedingungen können Sie diese Funktion nutzen:

  • Wenn es sich bei dem Konto um Ihr eigenes oder um ein Gemeinschaftskonto handelt
    (nicht möglich bei z. B. Firmenkonto, Konto Ihres Kindes oder Partners).
  • Wenn Sie als Online-Banking-Teilnehmer mindestens volljährig sind.
  • Wenn Sie eine gültige Sparkassen-Card, ausgestellt auf Ihren Namen besitzen.
  • Wenn bei Nutzung des pushTAN-Verfahrens dieses in den letzten 30 Tagen nicht neu eingerichtet oder verändert wurde.

Bei Fragen oder einer gewünschten Limitänderung wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.

Ich habe eine verdächtige E-Mail von der Sparkasse erhalten

Immer wieder werden betrügerische E-Mails (Phishing-Mails) im Namen der Sparkasse verbreitet.

Die E-Mails haben z. B. Betreffzeilen wie:

  • "Aktualisierung"
  • "Wir haben unsere Daten­schutz­bestimmungen aktualisiert"
  • "Wichtiger Hinweis / Ihr Mitwirken erforderlich"
  • "Kontosperrung - unberechtigter Zugriff aus dem Ausland"
  • "Ihr Sparkasse-Konto erfordert Ihre Mitarbeit."

Oftmals werden Sie von den E-Mails auf eine nachgebildete Sparkassenseite (Phishing-Seite) weiter­geleitet. Hier werden Sie aufgefordert, Daten einzugeben oder zu bestätigen.

VORSICHT: Bitte geben Sie keine Daten auf den Phishing-Seiten ein. Diese könnten von Betrügern z. B. für betrügerische Telefon­anrufe im Namen der Sparkasse genutzt werden.

Falls Sie eine betrügerische E-Mail im Namen der Sparkasse erhalten haben, leiten Sie diese bitte an warnung@sparkasse.de zur Analyse und Nach­verfolgung weiter.

Sollten Sie persön­liche Daten eingegeben haben, melden Sie sich bitte bei uns und sperren Ihren Online-Banking-Zugang zur Sicherheit.

Zur Sperrung Ihres Zugangs steht Ihnen der deutschland­weit kosten­freie Sperr-Notruf 116 116 zur Verfügung. Sollten Sie kein Telefon zur Hand haben, geben Sie einfach dreimal eine falsche PIN in die Anmelde­maske zum Online-Banking ein. So ist Ihr Zugang vorläufig gesperrt.

Hinweis: Die Aufhebung der Sperre Ihres Online-Banking-Zugangs kann anschließend ausschließlich über Ihren Berater erfolgen.

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