Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das LkSG verpflichtet Unternehmen ab einer Beschäftigtenanzahl von 1.000 Mitarbeitenden ab dem 01.01.2024 zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um Beschwerden in Bezug auf mögliche Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegen zu nehmen.
Die Sparkasse Schwaben-Bodensee unterstützt das Ziel des LkSG und hat daher die Möglichkeit eingerichtet, eine Beschwerde einzureichen.
Falls Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem LkSG an uns richten wollen, bitten wir Sie, uns diese per E-Mail über den untenstehenden „Button“ zukommen zu lassen.
Um Ihnen antworten und Ihre Beschwerde bestmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen:
Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Weitere Details zum weiteren Ablauf nach Eingang Ihrer Beschwerde entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung.
Act on Corporate Due Diligence Obligations in Supply Chains (LkSG)
The LkSG obliges companies with a workforce of 1,000 employees or more to set up a complaint procedure from 01.01.2024 to receive complaints regarding possible human rights and environmental violations along their own supply chain or in their own business area. Sparkasse Schwaben-Bodensee supports the objective of the LkSG and has therefore set up the possibility to file a complaint.
If you wish to submit a complaint to us in connection with the LkSG, please send it to us by e-mail using the "button" below.
In oder to respond to you and best process your complaint, we will need tho following information:
All information you provide will be kept confidential.
For further details on how to proceed once we have received your complaint, please refer to the Rules of Procedure.
Grundsatzerklärung der Sparkasse Schwaben-Bodensee
zu unserer Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt in unseren Lieferketten und im eigenen Geschäftsbereich.
Grundsatzerklärung:
Kalenderjahr 2024
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