Leitzinserhöhung der EZB
Verwahrentgelt entfällt für Kunden der Sparkasse Schwaben-Bodensee
25. Juli 2022
Unsere Kundinnen und Kunden müssen ab dem 27. Juli für ihre Geldanlagen kein Verwahrentgelt mehr bezahlen. Grund dafür ist die angekündigte Leitzinserhöhung der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Umsetzung erfolgt automatisch durch die Sparkasse, eine Aktivität von Kundenseite ist nicht notwendig.
Die EZB hatte am 21. Juli angekündigt, die drei Leitzinssätze um jeweils 0,5 Prozentpunkte anzuheben. Damit steigt auch die Einlagefazilität von derzeit -0,5 Prozent auf 0,0 Prozent. Die Einlagefazilität ist der Zinssatz, zu dem Geschäftsbanken Geld bei der EZB anlegen können. Geschäftsbanken mussten zu Zeiten des negativen Zinssatzes für die Anlage bei der EZB bezahlen und gaben diese Gebühren – zumindest zum Teil – in Form von Verwahrentgelten an ihre Kundinnen und Kunden weiter.
Wichtiger Schritt der EZB
Mit der Leitzinserhöhung fallen die Strafzinsen und damit auch das Verwahrentgelt weg. Denn die Einlagefazilität ist maßgeblich für die Berechnung der Einlagezinsen der Geschäftsbanken und liegt auch den Vereinbarungen der Sparkasse Schwaben-Bodensee zum Verwahrentgelt zugrunde. „Unser Ziel war es immer, durch persönliche Anlagegespräche und hohe Freibeträge die Berechnung von Verwahrentgelt zu vermeiden,“ erklärt Thomas Munding, Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Schwaben-Bodensee. Nur ein geringer Anteil der Kundinnen und Kunden der Sparkasse musste daher Verwahrentgelt bezahlen.
Munding begrüßt die Entscheidung der EZB: „In der aktuellen Situation ist das ein richtiger und wichtiger Schritt. Und für unsere Kundinnen und Kunden stellt sie ein deutliches Signal dar, dass sie ihr Geld weiterhin – und künftig ohne Verwahrentgelt – bei der Sparkasse Schwaben-Bodensee anlegen können.“
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